1. Spielberechtigung
    1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung des SV Essenbach, die den jährlichen Abteilungsbeitrag entrichtet haben. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
    2. Nichtmitglieder dürfen die Plätze nur im Beisein eines Mitglieds betreten bzw. nutzen.
    3. Spiele im Rahmen vereinsinterner Veranstaltungen (z.B. Vereinsmeisterschaften) haben Vorrang vor privatem Spiel.

  2. Schlüsselordnung
    1. Für den Zugang zu den Plätzen ist ein Schlüssel erforderlich, der im Umkleidebereich aufbewahrt wird. Bei Verfügbarkeit kann jedes Mitglied gegen ein Pfand in Höhe von 30 EUR einen eigenen Schlüssel erhalten.
    2. Der Zugang zum Umkleidebereich ist durch ein Smart Lock gesichert, das durch Eingabe eines Zahlencodes entriegelt werden kann.
    3. Der Zahlencode wird über das Platzreservierungssystem bekanntgegeben, indem er nach dem Einloggen hinter dem Benutzernamen angezeigt wird.
    4. Der Code ist für alle gleich und wird mindestens einmal jährlich geändert.
    5. Über die Vergabe von Schlüsseln für das Tennisstüberl und die Garage entscheidet die Abteilungsleitung.

  3. Platzbelegung und Spieldauer
    1. Die Belegung der Plätze erfolgt online über unser Platzreservierungssystem, in welchem sich alle Mitglieder der Tennisabteilung mit gültiger E-Mail-Adresse registrieren können. Bei Mitgliedern ohne E-Mail-Adresse (z.B. Kindern), kann die Registrierung auch durch eine andere Person im Namen des Mitglieds erfolgen. Die Benutzerkonten werden erst nach Prüfung und Freischaltung durch die Abteilungsleitung aktiv und nutzbar.
    2. Die Abteilungsleitung und der Sportwart können in den Belegungsplan wiederkehrende Reservierungen für den Sportbetrieb (Mannschaftswettkämpfe, Nachwuchs- und Mannschaftstraining) bzw. für sonstige vereinsinterne Veranstaltungen eintragen.
    3. Die Höchstdauer pro Reservierung und Spielpaarung beträgt inklusive der benötigten Zeit für die Platzpflege 120 Minuten. Das Spielen über die reservierte Zeit hinaus ist jederzeit möglich, soweit der Platz nicht anderweitig beansprucht wird.
    4. Die Spielberechtigung für eine Reservierung verfällt, wenn das Spiel nicht spätestens 10 Minuten nach der reservierten Startzeit begonnen wird.
    5. Reservierungen, die man nicht wahrnehmen kann, sind unverzüglich zu stornieren.
    6. Mitglieder unter 18 Jahren, die nicht berufstätig sind, sollen die Plätze wochentags nur bis 17 Uhr belegen, es sei denn, die Plätze werden nicht von Erwachsenen beansprucht oder sie spielen mit Erwachsenen.
    7. An Sonn- und Feiertagen sollen die Plätze für Freizeitspiel von Platz 4 her belegt werden, um eine gleichmäßigere Platzbeanspruchung zu erreichen.

  4. Platzpflege
    1. Die Tennisplätze sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur mit geeigneten (Tennis-)Schuhen betreten werden.
    2. Vor Spielbeginn ist die Bespielbarkeit der Plätze zu prüfen. Insbesondere bei zu feuchten Plätzen oder hochstehenden Linien ist kein Spiel möglich.
    3. Bei Bedarf sind die Plätze vor Spielbeginn zu bewässern. Bei starker Hitze und Trockenheit kann auch eine Bewässerung während einer Spielpause oder vor dem Abziehen notwendig sein. Eine Austrocknung der Plätze muss unter allen Umständen vermieden werden.
    4. Nach dem Spiel sind die Plätze mit den Abziehmatten kreisförmig von außen (beginnend bei der Randsteinbegrenzung) nach innen abzuziehen und die Linien mit den Besen zu säubern. Alle Geräte sind zum Schluss wieder am vorgesehenen Platz aufzuhängen.

  5. Gastspielordnung
    1. Nichtmitglieder können die Plätze nur nutzen, wenn bei der Spielpaarung mindestens ein Mitglied beteiligt ist.
    2. Spiele unter Mitgliedern haben grundsätzlich Vorrang vor Spielen mit Gastspielbeteiligung. Für Zeiten wochentags ab 17 Uhr sind Reservierungen für Spiele mit Gastspielbeteiligung grundsätzlich nur für den aktuellen Tag zulässig.
    3. Jedes Nichtmitglied einer Spielpaarung hat eine Gebühr von 5 EUR pro angefangene 90 Minuten zu entrichten.
    4. Bei der Online-Reservierung ist die Anzahl der Gastspieler unter „Optionale Bemerkungen“ einzutragen. Zusätzlich ist die im Vorraum des Umkleidebereichs ausliegende Gastspielliste auszufüllen und die Gebühr in bar in den neben dem Schreibpult angebrachten Briefkasten einzuwerfen. Optional kann auch „wird nachgereicht“ angekreuzt und der Betrag zu einem späteren Zeitpunkt eingeworfen werden. Erfolgt dies nicht, wird der Betrag am Ende der Saison vom Kassier eingefordert.
    5. Bei Eintritt in die Abteilung werden ggf. die im aktuellen Jahr entrichteten Gastspielgebühren auf den Jahresbeitrag angerechnet.

  6. Allgemeine Regeln
    1. Das Spielen ist nur in Tennis- oder Sportbekleidung und mit Tennisschuhen erlaubt.
    2. Zuschauer und wartende Spieler halten sich grundsätzlich außerhalb der Anlage auf, um den Spielbetrieb nicht zu stören.
    3. Auf der gesamten Tennisanlage soll es ruhig und gesittet zugehen. Laute Unmutsäußerungen beim Spielen sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
    4. Das Tennisstüberl und die Umkleideräume dürfen grds. nicht mit Tennisschuhen betreten werden, es sei denn, sie sind absolut sauber.
    5. Die Tennisanlage und alle Räume (insbesondere die Küche) sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Bereitgestellte Mülleimer sind zu nutzen.
    6. Der letzte Benutzer hat die Anlage, die Umkleideräume und ggf. das Tennisstüberl zu verschließen und ggf. das Licht auszuschalten.
    7. Schäden an der Tennisanlage bzw. in unseren Räumen im Sportheim sind der Abteilungsleitung zu melden.
    8. Die Anweisungen des Platzwartes und der Mitglieder des Abteilungsausschusses sind zu beachten.


Die Abteilungsleitung 

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Stand: 11.04.2026

 

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